Ratgeber · Wildunfall
Wildunfall: Erst sichern, dann melden.
Ein Reh in der Dämmerung, ein Schlag, ein Schreck – und dann? Hier steht, was an der Unfallstelle zu tun ist, wie Sie an die Wildunfallbescheinigung kommen, was die Teilkasko wirklich zahlt – und warum auch ein scheinbar kleiner Wildschaden in die Werkstatt gehört.
An der Unfallstelle
Vier Schritte, die jetzt zählen.
1. Anhalten & absichern
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – erst die Stelle sichern, dann alles Weitere.
2. Polizei rufen (110)
Polizei oder Jagdpächter kümmern sich ums Tier und stellen die Wildunfallbescheinigung aus – Ihren Nachweis für die Versicherung.
3. Tier nicht anfassen
Verletztes Wild nie verfolgen oder berühren. Und mitnehmen ist tabu: Das ist Jagdwilderei (§ 292 StGB) – eine Straftat.
4. Fotos & Meldung
Unfallstelle, Fahrzeug und Spuren fotografieren, Schaden zeitnah der Versicherung melden – und die Spuren am Auto nicht abwaschen.
Auch wenn das Tier geflüchtet ist: Unfall melden, Fluchtrichtung merken, Stelle möglichst markieren – der Jagdpächter kann das verletzte Tier sonst nicht finden.
Nach dem Aufprall
Warum auch der kleine Wildschaden in die Werkstatt gehört.
Ein Riss im Stoßfänger sieht nach Kleinigkeit aus – aber dahinter sitzen Träger, Crashabsorber und bei neueren Fahrzeugen die Sensorik für Notbremsassistent und Abstandsradar. Verdeckte Schäden zeigen sich erst nach der Demontage, und Sensoren müssen nach einem Aufprall gegebenenfalls neu kalibriert werden, damit die Assistenzsysteme wieder zuverlässig arbeiten.
Bei uns heißt das: kurzer Blick aufs Fahrzeug (kostenlos – einfach vorbeikommen, Anruf vorher ideal), ehrliche Einschätzung, was wirklich nötig ist, und auf Wunsch die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Wie es nach einem Unfall generell weitergeht, zeigt unsere Seite zum Schadengutachten.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zum Wildunfall.
Muss ich bei einem Wildunfall die Polizei rufen?
In der Praxis: ja – rufen Sie die 110. Polizei oder Jagdpächter stellen die Wildunfallbescheinigung aus, die Ihre Versicherung als Nachweis verlangt. Melden Sie den Unfall auch dann, wenn das Tier geflüchtet ist: Fluchtrichtung merken und die Stelle möglichst markieren, damit der Jagdpächter das verletzte Tier finden kann.
Darf ich das Tier von der Straße nehmen oder mitnehmen?
Ein totes Tier dürfen Sie – wenn es den Verkehr gefährdet – mit Handschuhen an den Fahrbahnrand ziehen, wegen Parasiten aber nie mit bloßen Händen anfassen. Mitnehmen ist tabu: Das ist Jagdwilderei nach § 292 StGB und damit eine Straftat. Ein verletztes Tier nicht verfolgen und nicht berühren – das ist Sache des Jagdpächters.
Zahlt meine Versicherung den Wildschaden?
Die Teilkasko deckt Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz – dazu zählen neben Reh, Wildschwein und Hirsch auch Fuchs, Hase und Dachs. Vögel, Haustiere oder Weidetiere sind nur mit einer erweiterten Wildschadenklausel („Tiere aller Art“) versichert. Es gilt Ihre Selbstbeteiligung, eine Rückstufung gibt es bei der Teilkasko nicht. Den Schaden zeitnah melden – als Faustregel binnen einer Woche – und Spuren am Fahrzeug nicht abwaschen.
Was ist, wenn ich ausgewichen bin und das Tier gar nicht berührt habe?
Das ist der heikelste Fall: Ohne Wildberührung greift die Teilkasko nur über den sogenannten Rettungskostenersatz, und die Beweislast liegt bei Ihnen – Zeugen, Spuren und die Wildunfallbescheinigung werden dann wichtig. Bei Kleintieren wie Hase oder Fuchs gilt ein Ausweichmanöver in der Regel als unverhältnismäßig. Die Grundregel der Fahrsicherheit: bremsen, Lenkrad festhalten, nicht verreißen.
Der Schaden sieht klein aus – muss ich trotzdem in die Werkstatt?
Prüfen lassen lohnt sich fast immer: Hinter dem Stoßfänger sitzen Träger, Crashabsorber und oft Sensorik für Notbremsassistent oder Abstandsradar. Verdeckte Schäden werden erst nach der Demontage sichtbar, und Sensoren müssen nach einem Aufprall gegebenenfalls neu kalibriert werden. Die Einschätzung bei uns kostet nichts – kommen Sie einfach vorbei, ein kurzer Anruf vorher ist ideal.
Wann passieren die meisten Wildunfälle?
In der Dämmerung – morgens etwa zwischen 6 und 8 Uhr, abends zwischen 21 und 23 Uhr – mit Spitzen im Frühjahr (April/Mai) und im Herbst (Oktober/November), verstärkt rund um die Zeitumstellung. Baden-Württemberg zählte 2024 fast 22.000 Wildunfälle, die meisten mit Rehen. Unsere Region zwischen Kaiserstuhl, Tuniberg und Schwarzwaldrand ist klassisches Wildwechsel-Gebiet.
Wildschaden? Erst prüfen, dann entscheiden.
Kommen Sie mit dem Fahrzeug vorbei – die Einschätzung ist kostenlos, und die Abwicklung mit Ihrer Teilkasko übernehmen wir auf Wunsch komplett.
Verfasst von Mirko Schunke, Fahrzeuglackierermeister seit 2012 und Inhaber von Colorworx Lack & Karosserie in March-Hugstetten. Die Inhalte stammen aus der täglichen Werkstattpraxis – nicht aus dem Lehrbuch.
§ Allgemeine Informationen aus unserer Werkstattpraxis – keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind Ihr Vertrag sowie die Auskunft Ihres Versicherers oder Ihres Anwalts für Verkehrsrecht. Stand: August 2026.