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Ratgeber · Wildunfall

Wildunfall: Erst sichern, dann melden.

Ein Reh in der Dämmerung, ein Schlag, ein Schreck – und dann? Hier steht, was an der Unfallstelle zu tun ist, wie Sie an die Wildunfallbescheinigung kommen, was die Teilkasko wirklich zahlt – und warum auch ein scheinbar kleiner Wildschaden in die Werkstatt gehört.

Reh am Straßenrand in der Dämmerung vor einem Waldrand

An der Unfallstelle

Vier Schritte, die jetzt zählen.

1. Anhalten & absichern

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – erst die Stelle sichern, dann alles Weitere.

2. Polizei rufen (110)

Polizei oder Jagdpächter kümmern sich ums Tier und stellen die Wildunfallbescheinigung aus – Ihren Nachweis für die Versicherung.

3. Tier nicht anfassen

Verletztes Wild nie verfolgen oder berühren. Und mitnehmen ist tabu: Das ist Jagdwilderei (§ 292 StGB) – eine Straftat.

4. Fotos & Meldung

Unfallstelle, Fahrzeug und Spuren fotografieren, Schaden zeitnah der Versicherung melden – und die Spuren am Auto nicht abwaschen.

Auch wenn das Tier geflüchtet ist: Unfall melden, Fluchtrichtung merken, Stelle möglichst markieren – der Jagdpächter kann das verletzte Tier sonst nicht finden.

Wer zahlt

Die Teilkasko zahlt – aber nicht bei jedem Tier.

Haarwild ist mehr, als viele denken: Die Teilkasko deckt im Basistarif Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz – dazu zählen neben Reh, Wildschwein und Hirsch auch Fuchs, Hase und Dachs. Es gilt Ihre Selbstbeteiligung, zurückgestuft werden Sie bei der Teilkasko nicht. Ausführliche Grundlagen hat auch der ADAC.

Vögel, Haustiere, Weidetiere: Dafür braucht es eine erweiterte Wildschadenklausel („Tiere aller Art“) im Vertrag – ein Blick in die Police lohnt, bevor Sie es im Ernstfall herausfinden.

Die Ausweich-Falle: Sind Sie ausgewichen, ohne das Tier zu berühren, wird es kompliziert – dann greift die Teilkasko nur über den Rettungskostenersatz, und die Beweislast liegt bei Ihnen (Zeugen, Spuren, Bescheinigung). Bei Kleintieren gilt Ausweichen in der Regel als unverhältnismäßig. Deshalb die Grundregel: bremsen, Lenkrad festhalten, nicht verreißen.

Melden mit System: Schaden zeitnah melden (als Faustregel binnen einer Woche), Wildunfallbescheinigung beilegen, Fotos mitliefern – und das Fahrzeug erst nach der Begutachtung waschen.

Nach dem Aufprall

Warum auch der kleine Wildschaden in die Werkstatt gehört.

Ein Riss im Stoßfänger sieht nach Kleinigkeit aus – aber dahinter sitzen Träger, Crashabsorber und bei neueren Fahrzeugen die Sensorik für Notbremsassistent und Abstandsradar. Verdeckte Schäden zeigen sich erst nach der Demontage, und Sensoren müssen nach einem Aufprall gegebenenfalls neu kalibriert werden, damit die Assistenzsysteme wieder zuverlässig arbeiten.

Bei uns heißt das: kurzer Blick aufs Fahrzeug (kostenlos – einfach vorbeikommen, Anruf vorher ideal), ehrliche Einschätzung, was wirklich nötig ist, und auf Wunsch die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Wie es nach einem Unfall generell weitergeht, zeigt unsere Seite zum Schadengutachten.

Region & Saison

Wildwechsel-Land: Zahlen für unsere Gegend.

Bundesweit zählten die Versicherer zuletzt rund 276.000 Wildunfälle in einem Jahr mit über einer Milliarde Euro Schaden – im Schnitt etwa 4.100 € pro Unfall (GDV). Baden-Württemberg meldete 2024 fast 22.000 Wildunfälle, die allermeisten mit Rehen. Zwischen Kaiserstuhl, Tuniberg und Schwarzwaldrand führt fast jeder Arbeitsweg an einem Wildwechsel vorbei.

Die gefährlichsten Zeiten: Dämmerung – morgens etwa 6 bis 8 Uhr, abends 21 bis 23 Uhr – mit Spitzen im Frühjahr und Herbst, verstärkt rund um die Zeitumstellung. Was wirklich hilft: in Wald- und Feldstücken runter vom Gas, bei Tieren am Fahrbahnrand abblenden und hupen – und wenn es knapp wird: bremsen und das Lenkrad festhalten statt auszuweichen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Wildunfall.

Muss ich bei einem Wildunfall die Polizei rufen?

In der Praxis: ja – rufen Sie die 110. Polizei oder Jagdpächter stellen die Wildunfallbescheinigung aus, die Ihre Versicherung als Nachweis verlangt. Melden Sie den Unfall auch dann, wenn das Tier geflüchtet ist: Fluchtrichtung merken und die Stelle möglichst markieren, damit der Jagdpächter das verletzte Tier finden kann.

Darf ich das Tier von der Straße nehmen oder mitnehmen?

Ein totes Tier dürfen Sie – wenn es den Verkehr gefährdet – mit Handschuhen an den Fahrbahnrand ziehen, wegen Parasiten aber nie mit bloßen Händen anfassen. Mitnehmen ist tabu: Das ist Jagdwilderei nach § 292 StGB und damit eine Straftat. Ein verletztes Tier nicht verfolgen und nicht berühren – das ist Sache des Jagdpächters.

Zahlt meine Versicherung den Wildschaden?

Die Teilkasko deckt Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz – dazu zählen neben Reh, Wildschwein und Hirsch auch Fuchs, Hase und Dachs. Vögel, Haustiere oder Weidetiere sind nur mit einer erweiterten Wildschadenklausel („Tiere aller Art“) versichert. Es gilt Ihre Selbstbeteiligung, eine Rückstufung gibt es bei der Teilkasko nicht. Den Schaden zeitnah melden – als Faustregel binnen einer Woche – und Spuren am Fahrzeug nicht abwaschen.

Was ist, wenn ich ausgewichen bin und das Tier gar nicht berührt habe?

Das ist der heikelste Fall: Ohne Wildberührung greift die Teilkasko nur über den sogenannten Rettungskostenersatz, und die Beweislast liegt bei Ihnen – Zeugen, Spuren und die Wildunfallbescheinigung werden dann wichtig. Bei Kleintieren wie Hase oder Fuchs gilt ein Ausweichmanöver in der Regel als unverhältnismäßig. Die Grundregel der Fahrsicherheit: bremsen, Lenkrad festhalten, nicht verreißen.

Der Schaden sieht klein aus – muss ich trotzdem in die Werkstatt?

Prüfen lassen lohnt sich fast immer: Hinter dem Stoßfänger sitzen Träger, Crashabsorber und oft Sensorik für Notbremsassistent oder Abstandsradar. Verdeckte Schäden werden erst nach der Demontage sichtbar, und Sensoren müssen nach einem Aufprall gegebenenfalls neu kalibriert werden. Die Einschätzung bei uns kostet nichts – kommen Sie einfach vorbei, ein kurzer Anruf vorher ist ideal.

Wann passieren die meisten Wildunfälle?

In der Dämmerung – morgens etwa zwischen 6 und 8 Uhr, abends zwischen 21 und 23 Uhr – mit Spitzen im Frühjahr (April/Mai) und im Herbst (Oktober/November), verstärkt rund um die Zeitumstellung. Baden-Württemberg zählte 2024 fast 22.000 Wildunfälle, die meisten mit Rehen. Unsere Region zwischen Kaiserstuhl, Tuniberg und Schwarzwaldrand ist klassisches Wildwechsel-Gebiet.

Wildschaden? Erst prüfen, dann entscheiden.

Kommen Sie mit dem Fahrzeug vorbei – die Einschätzung ist kostenlos, und die Abwicklung mit Ihrer Teilkasko übernehmen wir auf Wunsch komplett.

Verfasst von Mirko Schunke, Fahrzeuglackierermeister seit 2012 und Inhaber von Colorworx Lack & Karosserie in March-Hugstetten. Die Inhalte stammen aus der täglichen Werkstattpraxis – nicht aus dem Lehrbuch.

§ Allgemeine Informationen aus unserer Werkstattpraxis – keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind Ihr Vertrag sowie die Auskunft Ihres Versicherers oder Ihres Anwalts für Verkehrsrecht. Stand: August 2026.

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